Privat versicherte Patienten müssen in ihren Verträgen nachschauen oder bei der Versicherung nachfragen, wie die Erstattung ambulanter Psychotherapie geregelt ist. Das ist sehr unterschiedlich. Die Spannbreite reicht von pauschalen Regelungen wie der Erstattung von 10, 20 oder 30 Sitzungen im Kalenderjahr bis hin zur Erstattung von bis zu 300 Sitzungen analytischer Psychotherapie.
Die Rechnungsstellung für privat versicherte Patienten ebenso wie für Selbstzahler erfolgt anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Diese Gebührenordnung für Ärzte ist jedoch seit mehr als drei Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert und entsprechend veraltetet. Die Psychobiologie und Psychodynamik umfassende Diagnostik und Therapie sind wesentlich komplexer und aufwändiger geworden, als dies vor Jahrzehnten noch der Fall gewesen war – von dem abgesehen, dass die Kostenstrukturen heute andere sind als im vergangenen Jahrhundert. Daher berechne ich für psychoanalytische (GOÄ-Ziffer 863) wie für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (GOÄ-Ziff. 861) den 3-fachen (120,65 €) und nicht den 2,3-fachen (92,50 €) Faktor, den sogenannten Standardsatz. Damit wird der Gebührensatz auch an die Erstattungssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung angepasst.